Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer. Ihr unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen.
Die Grunderwerbsteuer steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterleiten können. Die Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Grundstückserwerber.